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Der Pflegesatz: Was ist das und wie wird er berechnet?
Der Pflegesatz ist die monatliche Vergütung des Pflegeheims für die erbrachten Leistungen in dem jeweiligen Pflegegrad.
Er setzt sich zusammen aus allgemeinen Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsvergütung.
allg. Pflegeleistungen, z. B.:
° Durchführung der Körperpflege
° Hilfestellung beim Bekleidungswechsel
° Hilfestellung bei den Mahlzeiten
° Hilfestellung bei der Mobilisation



mediz. Behandlungspflege, z. B.:
° Verlaufskontrollen z. B. Puls, Blutdruck
° Stellen u. Verarbreichen von Medikamenten
° Neubeschaffung von Medikamenten
° Ausführen von ärztl. Verordnungen



soziale Betreuung, z. B.:
° psychosoziale Lebensberatung
° aktive Unterstützung beim Heimeinzug
° Beratung rund um das Haus
° Kontaktpflege mit Betreuern
Unterkunft:
° Miete für Zimmer
° Reinigung der Zimmer
° Stellen von Bett- und Tischwäsche
° ges. Reinigung der Wäsche

Verpflegung:
° 3 Hauptmahlzeiten und
  2 Zwischenmahlzeiten








Investitionskosten, z. B.:
° Instandhaltungskosten des Hauses
° Erneuerung des Mobiliars / Geräte
° Umbaumaßnahmen
Ausbildungsvergütung:
° zur Ausbildung der
  examinierten Altenpfleger

Die Höhe des Pflegegrades wird von den Vertretern der Pflegekassen und der Pflegesatzkommission festgelegt und zwischen dem Heimträger und der Pflegesatzkommission neu verhandelt. Es wird ebenfalls unter den einzelnen Pflegegraden unterschieden. Es gibt fünf Pflegegrade.

Die Höhe der Investitionskosten wird beim Landesverwaltungsamt eingereicht und von diesem bestätigt.
Allgemeine
Pflegeleistungen
Aufwand für:
- Grundpflege
- med. Behandlungspflege
- soziale Betreuung



- zahlt die Pflegekasse
(Höhe bestimmt Bundes-
regierung)
+
Unterkunft und
Verpflegung
Aufwand für:
- Zimmer und Mobiliar
- Reinigung
- ges. Wäscheversorgung
- Mahlzeiten und deren
Zubereitung

- zahlt der Bewohner
(Höhe bestimmt
Pflegekasse)
+
Investitionskosten
Aufwand für:
- Instandhaltung und
Erneuerung




- zahlt der Bewohner
(Höhe bestimmt
Landesverw.-Amt)
+
Ausbildungskosten
Aufwand für:
- für die Azubis in der
Altenpflege (täglich 2,13 €)




- zahlt der Bewohner
=
Tagessatz
Kosten des:
- Heimes pro Tag


Tagessatz


x

30,42 Tg.


=

gesamtes
Heimentgelt

-
Anteil der
Pflegekassen bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrad

=

Eigenanteil des Bewohners

 
 
Die aktuellen Vergütungssätze - HIER KLICKEN
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Pflegeheim "Christoph Buchen" GmbH & Co. KG - 06667 Weißenfels / OT Langendorf - Tel.: 0 34 43 / 29 25 - 0DATENSCHUTZIMPRESSUM